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   LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13   

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LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13 (https://dejure.org/2016,33627)
LG Krefeld, Entscheidung vom 07.09.2016 - 2 O 153/13 (https://dejure.org/2016,33627)
LG Krefeld, Entscheidung vom 07. September 2016 - 2 O 153/13 (https://dejure.org/2016,33627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 12-2748747-0
  • LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
 
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  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Dort aber ist anerkannt, dass Forderungen, die ohne eine Saldierungsmöglichkeit Insolvenzforderungen wären, von der Saldierung auszunehmen, also dem Bereicherungsanspruch des Insolvenzverwalters nicht entgegenzusetzen sind (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2004 - IX ZR 200/03).
  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 32/98

    Umfang der Fehlbetragshaftung

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Dies gilt grundsätzlich auch für gesellschaftsvertragliche Schadensersatzansprüche (vgl. BGH, NJW 1999, 2438 Rn. 9 zu unzulässigen Entnahmen).
  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

    Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Im Fall der Auseinandersetzung werden die wechselseitigen Ansprüche wegen der Durchsetzungssperre grundsätzlich bloße unselbständige Rechnungsposten (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2000 - II ZR 6/99).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Der Antrag auf Ablehnung der beiden Kammermitglieder wegen der Besorgnis der Befangenheit ist wegen der offenkundig auf die Verfolgung verfahrensfremder Zwecke, nämlich der Prozessverschleppung, als offensichtlich rechtsmissbräuchlich und daher als (offensichtlich) unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 7/05; OLG Köln Beschluss vom 29.01.1999 - 8 W 1/99).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Um der Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken, konnte über die Ablehnung des Antrags in den Gründen der Sachentscheidung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter auch ohne dienstliche Äußerung entschieden werden (vgl. BFH, Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 131/13; Beschluss vom 11.02.2003, Az. VII B 330/02).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Der Antrag auf Ablehnung der beiden Kammermitglieder wegen der Besorgnis der Befangenheit ist wegen der offenkundig auf die Verfolgung verfahrensfremder Zwecke, nämlich der Prozessverschleppung, als offensichtlich rechtsmissbräuchlich und daher als (offensichtlich) unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 7/05; OLG Köln Beschluss vom 29.01.1999 - 8 W 1/99).
  • BFH, 04.03.2014 - VII B 131/13

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnten Spruchkörper -

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Um der Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken, konnte über die Ablehnung des Antrags in den Gründen der Sachentscheidung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter auch ohne dienstliche Äußerung entschieden werden (vgl. BFH, Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 131/13; Beschluss vom 11.02.2003, Az. VII B 330/02).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01

    Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Ein solches eigenmächtiges Vorgehen wollen die Regeln eines geordneten Ausscheidens mit einer Auseinandersetzungsbilanz gerade verhindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2003 - 27 U 208/01 Rn. 41, juris; kritisch dazu OLG München, Urteil vom 07.04.2012 - 20 U 772/12).
  • OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12

    Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft

    Auszug aus LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13
    Ein solches eigenmächtiges Vorgehen wollen die Regeln eines geordneten Ausscheidens mit einer Auseinandersetzungsbilanz gerade verhindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2003 - 27 U 208/01 Rn. 41, juris; kritisch dazu OLG München, Urteil vom 07.04.2012 - 20 U 772/12).
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